Ich sichere dem Veranstalter hiermit eine ordnungsgemäße Ausführung der o.g. Leistungen zu.

Für den Fall einer kurzfristigen Absage (14 Tage vor Veranstaltung oder weniger) durch den Gastronom wird eine Vertragsstrafe von 2.000 EUR fällig. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie höhere Gewalt oder solche, die nicht in seinem Einflussbereich liegen.
Preis auf Anfrage